Parteiischer Sachverständiger?
Noch im alten Jahr durfte ich einschneidende Erfahrungen beim Kauf eines Gebrauchtboots sammeln. Ich habe das Vermittlungsangebot eines „Sachverständigen für Sportbootschäden“ und „Havarie-Kommissars“ in einer nordwestdeutschen Kleinstadt vertrauensvoll wahrgenommen. Dieser hatte eine Verkaufsanzeige für eine Motoryacht im Auftrag der Verkäuferin entworfen, die fehlerhafte technische Daten und eine unvollständige Mängelbeschreibung enthielt. Ich verließ mich auf die Vertrauenswürdigkeit und Berufserfahrung dieses Sachverständigen und kaufte das Boot.
Wie riesengroß war der Schreck, als sich bei Renovierungsarbeiten herausstellte, dass der Edelstahl-Fäkalientank durchlöchert und in einem fortgeschrittenen Zersetzungsprozess begriffen war. Auf diesen desolaten Zustand angesprochen, lehnte die Verkäuferin jegliche Verantwortung ab und verwies auf die Qualifikation des Sachverständigen. Dieser lehnte nun die Verantwortung für seine unvollständige Mängelbeschreibung im Kaufvertrag ab und verwies an die Verkäuferin als Vertragspartnerin. So wurde ich ausgebootet.
Spätestens nach dem Erkennen der unvollständigen Mängelbeschreibung hätten Sachverständiger und Verkäuferin gemeinsam mit mir fairerweise mögliche Problemlösungen besprechen müssen.
Sachverständige arbeiten häufig zusätzlich im Verkauf, als Journalisten oder im technischen Service. Es ist eine sehr unglückliche Kombination, wenn die Tätigkeitsbereiche vermischt werden. Ein Sachverständiger hat ein Berufsethos, das Neutralität beinhaltet. Ist er öffentlich bestellt, wird er auf diesen Grundsatz hin vereidigt.
Arbeitet der Gutachter im Vermittlungsgeschäft, ist die Neutralität nicht mehr gewahrt. Denn er berät ja nicht in erster Linie den Käufer, sondern möchte ihm ein Produkt verkaufen. Ein seriöser Sachverständiger, der auch als Verkaufsvermittler auftritt, sollte mit dem Käufer als Bestandteil des Vertrags die Anfertigung eines Wertgutachtens von einem Sachverständigen vereinbaren, der nicht in die Kaufabwicklung einbezogen ist.
Bernd Porath, 49661 Cloppenburg
Antwort der Redaktion:
Bei Sachverständigenorganisationen wie dem Verein Internationale Bootsexperten e.V. gilt das so genannte „Domizilverbot“, um solche Fälle zu vermeiden. Das bedeutet: Tritt ein Sachverständiger gleichzeitig als Makler für Boote auf, darf für „eigene“ Produkte kein Gutachten erstellt werden.